Die Gesetze zur Stärkung der Pflege
Für eine gute und menschenwürdige Pflege
Dienstag, 11.07.2017
Michel & Friends Hotel Waldkirchen
| Hauzenberger Str. 48, 94065 Waldkirchen
Sehr geehrte Damen und Herren,
der demografische Wandel stellt uns auch im Bereich der Pflege vor große Herausforderungen. Derzeit sind rund 2,5 Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig. Bis zum Jahr 2050 werden es voraussichtlich sogar über 4 Millionen Pflegebedürftige sein. Das Thema menschenwürdige Pflege betrifft uns alle. Gleichzeitig steht der steigenden Anzahl an Pflegebedürftigen ein Mangel an Pflegekräften gegenüber. Im Jahr 2025 werden laut Schätzungen 152.000 Pflegekräfte fehlen.
Angesichts dieser Zahlen lauten die Kernfragen deshalb: Können wir eine würdevolle Pflege im Alter gewährleisten, eine Pflege, die sich an den individuellen Bedürfnissen der Menschen orientiert? Wie kann das Ziel einer
möglichst hohen Teilhabe auch im Alter erreicht werden? Und wie kann es uns gelingen, weiterhin gut ausgebildetes Personal für eine würdevolle Pflege alter und kranker Menschen zu finden?
Wir haben in dieser Wahlperiode mit zahlreichen Initiativen dafür gesorgt, dass Patientinnen und Patienten medizinische und pflegerische Versorgungsleistungen in Anspruch nehmen können – unabhängig davon, wo sie leben, wie alt sie sind oder wie schwer der Grad ihrer Erkrankung ist. Die Pflegestärkungsgesetze I bis III, das Hospiz- und Palliativgesetz, die Krankenhausreform oder das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz sind nur einige Gesetze der Großen Koalition, bei denen die SPD-Bundestagsfraktion Verbesserungen für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und Pflegekräfte auf den Weg gebracht hat.
Wir möchten Sie über die Gesetze zur Pflege informieren und freuen uns auf Ihre Fragen, Anmerkungen und Erfahrungen aus der Praxis.
Gerne dürfen Sie diese Einladung auch an Interessierte weitergeben.
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Rita Hagl-Kehl, MdB Martina Stamm-Fibich, MdB