Ethische und rechtliche Fragen bei der gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe
Hilfe im Sterben – Hilfe zum Sterben
Freitag, 28.08.2015
Halbersbacher Prinzenpalais Bad Doberan
| Alexandrinenplatz 8, 18209 Bad Doberan
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Lebensende stehen wir vor existentiellen Fragen darüber, wie das Sterben gestaltet und begleitet werden kann. Die Frage, ob und wenn ja in welcher Form Sterbehilfe zukünftig geleistet werden darf, wird in Deutschland zurzeit emotional und kontrovers diskutiert.
Die Meinungen in dieser Frage reichen von der Befürwortung einer Strafbarkeit jeglicher Suizidteilnahme bis zum Plädoyer für die Freigabe der Tötung auf Verlangen. Soll Menschen in einer ausweglosen medizinischen Situation eine aktive Begleitung in den Tod ermöglicht werden? Soll das Sterben medizinisch zwar begleitet, aber nicht beschleunigt werden dürfen? Wenn Sterbehilfe möglich sein soll, unter welchen Bedingungen und von welchen Personen soll sie geleistet werden?
Der Deutsche Bundestag hat Anfang Juli intensiv über eine mögliche Regelung zur Sterbehilfe debattiert. Hierzu wurden vier parteiübergreifende Initiativen eingebracht. Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres soll abschließend darüber abgestimmt werden. Die Entscheidung darüber kann nur eine Gewissensentscheidung sein, die jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete für sich selber treffen muss.
Die Veranstaltung soll über den Meinungsbildungsprozess innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion informieren und den Umgang unserer Gesellschaft mit Alter, Krankheit und Tod sowie die Achtung des Lebens und den Wunsch nach Selbstbestimmung thematisieren.
Wir laden Sie ein, dieses vielschichtige Thema mit uns zu diskutieren.
Ihre SPD-Bundestagsfraktion
Frank Junge, MdB
Mitglied der AG Finanzen und der AG Tourismus der SPD-Bundestagsfraktion
Ulla Schmidt, MdB
Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages