Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, zum Paritätsgesetz-Urteil:

„Wir brauchen mehr Parität in den Parlamenten. Frauen sind auch über 100 Jahre nach der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland deutlich unterrepräsentiert. Das hat strukturelle Gründe, die aufgebrochen werden müssen. Es wird höchste Zeit.

Das Grundgesetz gibt uns in Artikel 3 einen klaren Gleichstellungsauftrag. Der Staat muss aktiv auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen hinwirken - auch und gerade in den Parlamenten.

Die Debatte hierüber ist mit dem Urteil in Brandenburg natürlich nicht beendet. Im Gegenteil: Der Handlungsbedarf für mehr Teilhabe und eine bessere Repräsentation von Frauen in den Parlamenten bleibt. Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich weiterhin mit aller Kraft für Parität im Deutschen Bundestag stark machen.“