„De Maizières ursprüngliche Forderung, Ärzte in die Lage zu versetzen, die Behörden über geplante Straftaten ihrer Patienten zu informieren, ist überflüssig. Der Sinn von Gesprächen mit Ärztevertretern erschließt sich deshalb nicht. Schon heute ist nach § 139 Abs. 3 S. 2 StGB verpflichtet, Straftaten wie etwa einen von seinem Patienten geplanten Mord oder Totschlag anzuzeigen, ansonsten macht er sich strafbar. Plant ein Patient andere schwerwiegende Straftaten, so ist der Arzt nach strafrechtlichen Notstandsregeln zur Information der Behörden berechtigt. Im Übrigen soll der Arzt in erster Linie Helfer und nicht Schnüffler sein.

Die Wiedereinführung der Strafbarkeit der Sympathiewerbung ist ebenso unnötig. Schon heute macht sich strafbar, wer Mitglieder für Terrororganisationen anwirbt.

Der frühere Straftatbestand der Sympathiewerbung führte kaum zu Verurteilung aufgrund der restriktiven Rechtsprechung. Einmal mehr erhebt die Union diese Forderung, ohne einen konkreten, verfassungsgemäßen und praxistauglichen Vorschlag für eine solchen Tatbestand zu liefern.

Der Bundesinnenminister und die Union sollten sich besser dem wirklichen Problem der Polizei widmen, nämlich dem eklatanten Mangel an Polizeikräften. Wir begrüßen, dass sich die Union nun endlich unsere Forderung nach deutlich mehr Personal für die Polizei in Bund und Ländern anschließt. Wir sind gespannt, ob die Union in Bund und Ländern den Beschlüssen nun auch Taten folgen lässt.

De Maizières Forderungen zur Prävention greifen zu kurz. Prävention darf sich nicht nur auf Flüchtlinge konzentrieren. Da sich auch labile deutsche Jugendliche radikalisieren, muss die Erkennung und Betreuung dieser potentiellen Täter verbessert werden“, erklärt der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner.