„Guter Umweltschutz und eine moderne, leistungsfähige Infrastruktur sind keine Gegensätze. Mit der Novelle des Umweltrechtsbehelfsgesetzes stärken wir das Klagerecht für Umweltverbände und schaffen zugleich mehr Planungssicherheit für Investitionen.
So sorgen wir dafür, dass wichtige Zukunftsprojekte schneller vorankommen, ohne den Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen aus den Augen zu verlieren. Das ist ein ausgewogener und praxisnaher Beitrag zur Modernisierung unseres Landes.“