„Die Musterfeststellungsklage kommt: Dass die Verbraucherzentrale schon jetzt die Musterklage gegen VW vorbereitet hat, ist gut für alle VW-Geschädigten. Die zum Jahreswechsel drohende Verjährung kann so verhindert werden.
Sofort nach Inkrafttreten der Musterfeststellungsklage startet die Verbraucherzentrale einen Musterprozess gegen VW. Das zeigt, wie notwendig und wie sinnvoll dieses neue Instrument für die Verbraucher in Deutschland ist.
Die betroffenen VW-Kunden können dann in diesem Musterverfahren ohne Kostenrisiko ihre Ansprüche gerichtlich klären.
Der Bundestag wird die Verbraucherzentrale mit allen finanziellen und sonstigen Mitteln unterstützen, die für eine erfolgreiche Prozessführung erforderlich sind.“