Michaela Engelmeier, sportpolitische Sprecherin:

Claudia Pechstein will für die ihrer Ansicht nach zu Unrecht erlassene Dopingsperre rehabilitiert werden und fünf Millionen Euro Schadenersatz für entgangene Preisgelder und Sponsorenverträge sowie Schmerzensgeld. Der Bundesgerichtshof hat heute die Zulässigkeit ihre Klage abgelehnt. Ein positives Urteil für Claudia Pechstein hätte erhebliche Auswirkungen auf die Integrität des Sports gehabt, daher begrüßen wir den Spruch aus Karlsruhe.

„Heute hat der Bundesgerichtshof die Sportschiedsgerichtbarkeit gestärkt. Das begrüßen wir. Wäre der Urteilsspruch anders ausgefallen, hätte jede Athletin oder jeder Athlet die Möglichkeit bekommen zwischen Sport- oder Zivilgericht zu wählen.

Als der Eislauf-Weltverband ISU 2009 eine zweijährige Sperre für Claudia Pechstein verhängte, schöpfte sie zunächst die Sportgerichtsbarkeit aus und versucht nun die deutschen Zivilgerichte zu bemühen. Bislang scheiterten für sie alle Verfahren. Dabei versäumte sie es nicht eine große PR-Maschine in Gang zu setzen, anstatt sich dem Sport zu widmen.

Das heutige Urteil trägt zum Schutz und zur Autonomie des Sports bei. Schließlich ist der Internationale Sportgerichtshof (Cas) ein echtes Schiedsgericht, welches Pechstein durch ihre Unterzeichnung selbst anerkannte. Nun hinterher klagen, weil ihr das Urteil nicht passt, ist weder fair noch sportlich.“