Jan Plobner, stellvertretender queerpolitischer Sprecher:

Am Mittwoch beschließt das Bundeskabinett voraussichtlich den "Entwurf einer Ersten Verordnung zur Änderung der Justizaktenaufbewahrungsverordnung (1. JAktAVÄndV)". Justizakten zu Verfahren nach dem Transsexuellengesetz (TSG) werden danach bis 2030 nicht entsorgt und können entsprechend die Grundlage für zukünftige Entschädigungsregelungen sein. Mit dem Entwurf ist das Bundesjustizministerium einem Auftrag der Justizminister*innenkonferenz vom 10. November 2022 nachgekommen, den die SPD maßgeblich initiiert hat.

„Nach dem sogenannten ‚Transsexuellengesetz‘ waren Menschen verpflichtet, bestehende Ehen aufzulösen und sich körperlich sterilisieren zu lassen, um ihren amtlichen Namen und Geschlechtseintrag zu ändern. Dieses Unrecht wurde erst 2007, beziehungsweise 2011 durch das Bundesverfassungsgericht beendet. Aber zu einer vollen Anerkennung als Unrecht gehört auch eine offizielle Entschuldigung der Bundesregierung und eine Wiedergutmachung in Form von Entschädigungsleistungen. Das bedeutet wahrscheinlich, dass man im Einzelfall belegen muss, von diesem Unrecht betroffen gewesen zu sein.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat sich aus diesem Grund für ein Moratorium für die Entsorgung von Akten eingesetzt, die als solcher Beleg in einem zukünftigen Entschädigungsverfahren dienen können. Die Bundesregierung hat sich aktuell noch nicht zu konkreten Plänen für einen Entschädigungsfonds geäußert. Aber dass es nun eine Verordnung zur verpflichtenden Aufbewahrung dieser Akten gibt, ist die Grundlage für gute Entschädigungsverfahren und ein wichtiges Signal an die Community: Das Trauerspiel um verschwundene Akten bei der Entschädigung von Paragraf-175-Geschädigten wird sich nicht wiederholen."