Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher;
Mahmut Özdemir, zuständiger Berichterstatter:

In den Städten haben Patienten die Qual der Wahl, wenn sie einen Arzt suchen. In ländlichen Räumen dagegen müssen sie zum Teil weite Strecken zurücklegen, um eine Praxis zu erreichen. Die Koalition geht dieses Problem mit einem neuen Gesetz an.

„In Zukunft können die kassenärztlichen Vereinigungen  noch leichter finanzielle Anreize dafür setzen, dass Ärzte sich in unterversorgten Gebieten niederlassen. Unterversorgte Gebiete sollen genauer erfasst werden, indem eine kleinräumigere Bedarfsplanung stattfindet, die zum Beispiel auch demografische Faktoren und soziale Strukturen berücksichtigt. Gleichzeitig wird die Niederlassung in überversorgten Gebieten stärker beschränkt. Die Krankenhäuser können, wo notwendig, die ambulante Versorgung ergänzen.

Die Kommunen können selbst medizinische Versorgungszentren gründen und damit die Versorgung aktiv mitgestalten. Allerdings bleibt es dabei, dass Kommunen nicht in erster Linie für die Sicherstellung – und Finanzierung – der medizinischen Versorgung verantwortlich sind.

Unser Ziel ist, dass alle Patienten und Patientinnen eine gut erreichbare medizinische Versorgung auf hohem Niveau erhalten. Mit diesem Gesetz machen wir einen deutlichen Schritt nach vorn, was in Hinblick auf den demografischen Wandel, der die Versorgungslage noch verschärfen wird, besonders wichtig ist.

Der Unterausschuss Kommunales hat dem „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“ heute zugestimmt, morgen soll es im Bundestag verabschiedet werden.“