Bernhard Daldrup, kommunalpolitischer Sprecher:
Am 1. Oktober wird die neue Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld, kurz „Kommunalrichtlinie“, im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesumweltministeriums veröffentlicht. Es werden neue Förderschwerpunkte, mehr Handlungsmöglichkeiten und verbesserte Förderbedingungen für finanzschwache Kommunen geschaffen.
„Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutz-Maßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie veröffentlicht. Zu den neuen Förderschwerpunkten zählen unter anderem kommunales Energie- und Umweltmanagement, intelligente Verkehrssteuerung, Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, zur Abfallentsorgung und an Klär- und Trinkwasserversorgungsanlagen.
Wir haben bei unseren Klimaschutzaktivitäten verstärkt die Städte und Gemeinden im Blick. Deutschlandweit gehen Kommunen mit gutem Beispiel voran. In Städten und Gemeinden zeigt sich wie Klimaschutzpolitik vor Ort konkret gelingen kann, welche Schwierigkeiten bestehen und wie diese überwunden werden können. Dabei wird Klimaschutz längst nicht mehr nur als Herausforderung, sondern auch als Chance begriffen, dauerhaft Energiekosten zu sparen und so den Finanzhaushalt zu entlasten. Darüber hinaus leisten Kommunen mit Klimaschutzmaßnahmen einen wertvollen Beitrag zur regionalen Wertschöpfung und steigern die Lebensqualität von Bürgerinnen und Bürgern. Die Akzeptanz für solche Maßnahmen ist groß.
Seit zehn Jahren profitieren Städte, Gemeinden und Landkreise von der Förderung des Bundesumweltministeriums. Schon 12.500 Projekte in mehr als 3.000 Kommunen sind mit rund 560 Millionen Euro vom Bundesumweltministerium gefördert worden. Zusätzliche Investitionen von mehr als 900 Millionen Euro sind durch die Förderung ausgelöst worden.“