Union und FDP führen das Kartellrecht für die gesetzlichen Krankenkassen ein. Weil dies weitreichende und unabsehbare Folgen. Denn im Kern geht es um die Frage, ob die gesetzlichen Krankenversicherungen Sozialversicherungen bleiben oder ob sie als Wirtschaftsunternehmen betrachtet werden.

Das widerspricht in elementarer Weise dem Wortlaut und dem Geist des SGB V. Dort ist an vielen Stellen die Rede vom einheitlichen und gemeinsamen Handeln der Krankenkassen. Es gibt dort ein Gebot zur Kooperation. Das passt nicht mit der Anwendung des Kartellrechts zusammen. Dort gibt es ein Verbot der Kooperation.

Wir haben gegen dieses Gesetz gestimmt, weil unterstellt wird, dass die gesetzlichen Krankenkassen Wirtschaftsunternehmen sind und es hier um einen Wettbewerb zwischen Unternehmen geht, der durch das Kartellamt überwacht werden muss.

Die gesetzlichen Krankenkassen sind aber keine Wirtschaftsunternehmen sondern solidarische, im Umlageverfahren finanzierte Pflichtsozialversicherungen, die für über 70 Millionen Menschen die notwendigen medizinischen Leistungen ohne jegliches Gewinnstreben zu günstigen Kosten sicherstellen muss.

Auch der EUGH hat in einem Urteil die Auffassung vertreten, dass die deutschen Krankenkassen eben keine Unternehmen sind. Nur deshalb gilt das europäische Wettbewerbsrecht für die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland nicht.

Wir sind gegen dieses Gesetz, weil durch die Anwendung des Kartellrechts auf eine Sozialversicherung im nationalen Recht die Gefahr besteht, dass auch der EUGH unsere gesetzlichen Krankenkassen als Unternehmen betrachten könnte und sie dann dem europäischen Wettbewerbsrecht unterworfen wären – mit allen negativen Konsequenzen. Dann wären Nationale Sonderregeln nicht mehr möglich. Die Zeche müssten am Ende die Versicherten bezahlen.

Wir sind gegen dieses Gesetz, weil mit den von CDU/CSU und FDP getragenen Änderungen die gesetzliche Krankenversicherung ihren Charakter als Sozialversicherung verlieren wird.

Die solidarische Finanzierung, der Steuerzuschuss, die bewährte Selbstverwaltung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, aber auch die der Leistungserbringer, das Gebot zu Kooperation zwischen den Kassen, die Rechtsform der Körperschaften des öffentlichen Rechts bis hin zu den Gestaltungsmöglichkeiten des Deutschen Bundestages werden durch diesen Gesetzentwurf zur Disposition gestellt.

Wir sind gegen dieses Gesetz, weil dies der Einstieg in ein völlig anderes – in ein von privatisierten Versicherungsunternehmen getragenes Gesundheitssystem ist. Das wollen die Menschen in Deutschland nicht: weder Arbeitgeber noch Gewerkschaften, nicht die Sozialverbände und nicht die Patientenorganisationen. Das will auch die SPD nicht.