Armand Zorn, stellvertretender finanzpolitischer Sprecher:
Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine sind etwa 125.000 Menschen nach Deutschland geflüchtet. Diesen Menschen müssen wir schnell ein selbstständiges und wirtschaftlich selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Wichtige Voraussetzungen dafür sind der Zugang zu finanziellen Dienstleistungen und die Möglichkeit zur Nutzung ihrer mitgebrachten Ersparnisse.
„Der Zugang zu einem Basiskonto ist ein entscheidender Aspekt für die schnelle und unkomplizierte Integration der Geflüchteten in die deutsche Wirtschaft und muss von den deutschen Banken umgesetzt werden. Es ist deshalb zu begrüßen, dass die Anforderungen an die Eröffnung eines Basiskontos vereinfacht wurden. Für die Kontoeröffnung reicht es aktuell aus, einen gültigen ukrainischen Ausweis vorzulegen.
Menschen, die aus ihrem Heimatland fliehen, nehmen oftmals Ersparnisse in Form von Bargeld mit – so auch im Falle der ukrainischen Geflüchteten. Die ukrainische Währung wird aktuell jedoch nicht gehandelt und Banken lehnen daher den Umtausch von ukrainischen Hrywnja in Euro ab.
Die europäischen Institutionen arbeiten derzeit an einem Mechanismus, der es Geflüchteten erlauben würde, ukrainische Hrywnja in Euro zu tauschen. Eine europäische Lösung in Form eines Garantiefonds wäre klar zu begrüßen. Ein solcher Fond könnte den Umtausch zu einem definierten Kurs gewährleisten. Denkbar wäre es, eine Höchstsumme pro Person zu definieren, um potenziellen Bedenken zur Geldwäsche zuvorzukommen.
Sollte auf europäischer Ebene keine schnelle Lösung gefunden werden, sprechen wir uns für eine nationale Übergangslösung aus.“