Die Bundesregierung muss den Vertrag zur Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) jetzt dem Bundestag zur Ratifizierung vorlegen. Nur so ist die Vereinbarkeit mit unserem Grundgesetz garantiert. Die vereinbarten Maßnahmen zur Bekämpfung der Krise müssen parlamentarisch getragen, handlungsfähig ausgestaltet und verfassungsmäßig wasserdicht gemacht werden. Die Gründe dafür liegen auf der Hand:
- Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Lissabon-Entscheidung klargestellt, dass eine parlamentarische Beteiligung in allen europäischen Grundsatzfragen elementar ist. Der Versuch, die EFSF mit juristischen Winkelzügen davon auszunehmen, ist zum Scheitern verurteilt.
- Der EFSF-Vertrag verpflichtet die Bundesrepublik zur Übernahme enormer finanzieller Risiken. Dieser Mechanismus ist notwendig und richtig. Die Wahrung der Budgethoheit des Parlaments gebietet es jedoch, dass die Abgeordneten den Vertrag gemäß des "Europaartikels" 23 des Grundgesetzes beschließen.
- Solch weitreichende Entscheidungen dürfen nicht im Kreise weniger Regierungschefs getroffen werden. Die Methode Merkel heißt: Aushandeln hinter verschlossenen Türen und den Bundestag vor vollendete Tatsachen stellen. Nur eine gesellschaftliche Debatte und eine Zustimmung der gewählten Volksvertretung schafft die auf Dauer notwendige Akzeptanz in der Bevölkerung.
Die EFSF ist ein europäisches Vorhaben. Genau deshalb muss die Bundesregierung den Vertrag dem Bundestag zur Ratifizierung vorlegen, sonst wird sie bei nächster Gelegenheit vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe scheitern.