Es kann nicht sein, dass Deutschland nach wie vor die Konvention gegen Menschenhandel nicht ratifiziert hat! Mit der Ratifizierung würde endlich ein deutliches und längst überfälliges Signal gesetzt zur Stärkung der Menschenrechte und des Schutzes der Betroffenen.
Bisher hatte das zuständige Bundesfamilienministerium die Ratifizierung verzögert mit dem Hinweis auf ausreichende Regelungen zum Schutz der Opfer im deutschen Recht. Die Europaratskonvention rückt neben der Strafverfolgung der Täter den Schutz der Opfer und deren eigenständige Opferrechte in den Mittelpunkt. Dabei geht es insbesondere um psychologische Unterstützung, medizinische Notversorgung, sichere Unterbringung, Beratung und Zugang zum Bildungssystem für Kinder.
Wir hoffen, dass die neue Familienministerin mehr Mumm hat als ihre Vorgängerin und endlich die Menschenrechtskonvention annimmt. Wir stehen in der Verantwortung, die vielen geschundenen Frauen und Kinder zukünftig noch besser zu unterstützen und Hilfe für sie zu organisieren.
Menschenhandel ist eine kriminelle Praxis zur sexuellen Ausbeutung und zur Ausbeutung der Arbeitskraft der Betroffenen, vor allem von Frauen und Kindern. In Europa sind nach Angaben der EU jährlich 500.000 Frauen betroffen, die sich nach der Verschleppung zwangsprostituieren müssen. Weltweit beziffert die internationale Arbeitsorganisation ILO die Opfer von Menschenhandel mit 2,4 Millionen und die Profite durch Zwangsprostitution und Zwangsarbeit mit 32 Milliarden Dollar jährlich.