Der zwischen Bundesregierung und Bundesbank entbrannte Streit über die Neuordnung der Finanzaufsicht zeigt die Unausgegorenheit der schwarz-gelben Pläne. Die Bundesbank wehrt sich nunmehr zu Recht gegen die drohende Einschränkung ihrer Unabhängigkeit.

Bei der Reform der Finanzaufsicht muss die zentrale Bedeutung der Rechts- und Fachaufsicht beachtet werden. Die Rechts- und Fachaufsicht muss dabei uneingeschränkt bei der Bundesregierung verbleiben. Nur dies stellt letztlich sicher, dass die weitreichenden Entscheidungen der Finanzaufsicht, die auch Rettungsaktionen unter Einsatz von Steuergeldern umfassen können, einer parlamentarischen Kontrolle unterliegen.

Bei der von Schwarz-Gelb beabsichtigten Übertragung der gesamten Finanzaufsicht auf die Bundesbank käme es deshalb unvermeidlich zu einem Konflikt zwischen deren Unabhängigkeit und der Rechts- und Fachaufsicht der Bundesregierung. Zuerst wird die Bundesbank von Schwarz-Gelb gedrängt, die Bankenaufsicht zu übernehmen und nun soll sie als Preis dafür ihre Unabhängigkeit verlieren. Dies lehnt die Bundesbank zu Recht ab. Diese Unabhängigkeit darf nicht durch unüberlegte Vorschläge gefährdet werden.

Es ist unstrittig, dass die Bankenaufsicht in Deutschland verbessert werden muss. Das hat die Finanzkrise deutlich gemacht. Offensichtlich geht es der Bundesregierung aber nur darum die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als vermeintliches Projekt der ehemaligen rot-grünen Regierung wieder loszuwerden. Statt die Bankenaufsicht zu verbessern ist sie dabei mit vollkommen unausgereiften Vorschlägen erneut Chaos zu produzieren.

Die gegenwärtige Diskussion belegt erneut, wie schlampig der Koalitionsvertrag verhandelt wurde. Die Bundesregierung ist nicht in der Lage, zu vernünftigen und sachlich gebotenen Lösungen für eine effiziente Bankenaufsicht zu kommen.