Die SPD setzt sich dafür ein, dass die besonderen Bedürfnisse behinderter Eltern besser berücksichtigt werden.

Petitionen von behinderten Eltern, die aus ihrem Lebensalltag berichten, haben im Petitionsausschuss ein offenes Ohr gefunden. Einstimmig beschloss der Petitionsausschuss, die Elternassistenz auf eine sichere gesetzliche Grundlage zu stellen. Die schwarz-gelbe Bundesregierung brauchte vier Jahre, um die Umsetzung des Beschlusses abzulehnen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat ihr Recht im Petitionsausschuss genutzt und die Vertreter der zuständigen Ministerien vorgeladen. Denn behinderte Eltern brauchen dringend eine solide gesetzliche Grundlage, um Elternassistenz in Anspruch nehmen zu können. Die Zuständigkeitskonflikte zwischen Eingliederungshilfe und Kinder- und Jugendhilfe dürfen nicht auf dem Rücken der Eltern und Kinder ausgetragen werden.

Die Anhörung im Petitionsausschuss hat gezeigt, dass die Bundesregierung in dieser Frage zerstritten ist. Während das Familienministerium den Handlungsbedarf bestätigt, sieht das Sozialministerium keine Möglichkeit, die Elternassistenz anders zu gestalten. Es droht, dass die Elternassistenz weitere Jahre in der Schwebe zwischen mehreren Trägern bleibt, weil sich die Bundesregierung nicht einigen kann.

Derzeit gibt es zur Elternassistenz eine Vielzahl von komplexen Regelungen bei unterschiedlichen Trägern. Die praktische Handhabung der Elternassistenz scheitert oftmals an der Frage der Zuständigkeit. Die Folge ist, dass viele behinderte Eltern auf ihre eigene Pflege verzichten, um dieses Geld für die Kinder zu investieren.

Die Regelungen der Elternassistenz müssen einen umfassenden und selbstbestimmten Umgang von behinderten Eltern mit ihren Kindern sichern. Die SPD-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung auf, sich mit allen Beteiligten an einen Tisch zu setzen und die Elternassistenz schnell auf eine feste gesetzliche Grundlage zu stellen.