Die Bundesregierung hat kein Konzept zur Armutsbekämpfung und ist auch nicht willens, die notwendigen Finanzmittel in die Hand zu nehmen. Sie macht weiterhin eine Politik, die die Ungerechtigkeiten vertieft, erklären Hilde Mattheis und Gabriele Hiller-Ohm.
Die Schere zwischen Arm und Reich ist infolge der Finanzmarktkrise weiter auseinandergegangen. Es liegen Zahlen und Analysen vor, die belegen, dass die Vermehrung des Reichtums und der großen Vermögen ungebremst weitergeht.
Auf der anderen Seite wird ein Gesamtkonzept gegen Armut insgesamt und gegen Kinderarmut im Besonderen immer dringlicher.
Die Bundesregierung hat kein Konzept zur Armutsbekämpfung und ist auch nicht willens, die notwendigen Finanzmittel in die Hand zu nehmen. Sie macht weiterhin eine Politik, die die Ungerechtigkeiten vertieft.
Die Ursachen und Auswirkungen der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft müssen sich in den Analysen des 4. Armuts- und Reichtumsbericht niederschlagen. Wir brauchen ein klares Bild über den Reichtum in unserem Land.
Schon im 3. Armuts- und Reichtumsbericht wurden Forschungsdefizite festgestellt und gefordert, "eine Analyse von Reichtum (muss) auch privilegierte Zugänge zu Bildung und zu beruflichen Spitzenpositionen sowie Aspekte wie Macht und Einfluss umfassen."
Die bisher von der Bundesregierung vergebenen Gutachten reichen nicht aus, um die Forschungsdefizite zu beheben. Die Bundesregierung muss mehr für eine sachgerechte Erforschung und die Vergabe entsprechende Gutachten unternehmen.
Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung muss Grundlage für die Ausgestaltung sozial gerechter Politik sein. Denn einer gerechteren Verteilung von Wohlstand und Arbeit kommt eine immer entscheidendere Bedeutung für die Entwicklung unseres Landes zu.
Der Bericht muss Handlungsperspektiven für eine Stärkung der Teilhabe- und Verwirklichungschancen des Einzelnen aufzeigen, vor allem in Richtung besserer Bildung, verbesserter Gesundheit und erleichterten Zugängen zu Erwerbsarbeit mit existenzsicherndem Einkommen.
Dafür müssen qualitative und quantitative Ziele - nachprüfbar - vorgegeben werden, um in einem koordinierten Verbund mit Kommunen und Ländern die Handlungsanleitungen zur Grundlage für einen auf allen politischen Ebenen greifenden Aktionsplan zur Armutsbekämpfung zu gestalten. Dazu muss als eine wichtige Grundlage eine einheitliche Grundsicherungsstatistik eingeführt werden.