Der Deutsche Bundestag berät heute abschließend das Zweite Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes, mit dem die Triage in einer besonderen Ausnahmesituation geregelt wird: Im Fall knapper intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten aufgrund einer hoch ansteckenden Krankheit entscheidet ausdrücklich nur die unmittelbare Überlebenschance eines Menschen über die Zuteilung der Behandlung. So sollen mögliche Benachteiligungen insbesondere von Menschen mit Behinderungen ausgeschlossen werden. Mit dem Gesetz kommt der Bundestag der Aufforderung des Bundesverfassungsgerichts nach, hier wirksame Vorkehrungen zum Schutz vor Diskriminierung zu treffen, sagt Dirk Heidenblut.