Heute hat die Bundesregierung den Entwurf für ein Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung von Justizministerin Katarina Barley beschlossen. Kern ist die Erhöhung der Vergütung von gerichtlich bestellten Betreuern in der gesetzlichen Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen und seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Das parlamentarische Verfahren sollte noch vor der Sommerpause abgeschlossen werden, erklärt Dirk Heidenblut.