Das Bundesministerium der Finanzen hat gestern angekündigt, die Übergangsfrist für die Umsatzbesteuerung von öffentlichen Einrichtungen bis Ende 2022 zu verlängern. Damit kommt es den Forderungen vieler Kommunen nach und sorgt für einen geordneten Übergang. In der gewonnenen Zeit können die offenen Fragen zur Neuregelung im Austausch mit allen Beteiligten geklärt werden. Wir begrüßen die Verlängerung, für die wir uns im Sinne der Kommunen eingesetzt haben. Für die Kommunen ist die Entscheidung eine große Erleichterung, für die Bürger entstehen keine neuen Belastungen, erklären Lothar Binding und Bernhard Daldrup.