Eine aktuelle Studie des Bundeskriminalamtes von Februar 2016 belegt: Die überwiegende Mehrheit der Flüchtlinge und Asylsuchenden, die nach Deutschland einreist, ist nicht kriminell.
Der Anteil derjenigen, die Straftaten begehen, ist unter den Asylsuchenden nicht höher als in der deutschen Bevölkerung. Bei den von Zuwanderern begangenen Straftaten hatten Eigentums- und Vermögensdelikte (darunter auch Schwarzfahren beim ÖPNV) mit ca. 65 Prozent den höchsten Anteil. Sogenannte Rohheitsdelikte (z.B. Körperverletzung) machen rd. 18 Prozent aus.
Der Anteil von Straftaten von Zuwanderern gegen die sexuelle Selbstbestimmung (z.B. sexuelle Nötigung) lag bei unter einem Prozent. Die Statistik des BKA zeigt zudem: Flüchtlinge aus dem Irak, Syrien und dem Iran in der Gruppe der Zuwanderer sind unterdurchschnittlich selten kriminell auffällig.
Dagegen ist die Zahl der Tatverdächtigen aus Albanien, Kosovo und Mazedonien zwar seit Juli 2015 deutlich gesunken, ihr Anteil ist allerdings unverändert überproportional hoch. Eine große Zahl der Asylsuchenden, die als Straftäter auffallen, begeht zudem meist gleich eine Vielzahl von Delikten.
Gegen solche Mehrfachtäter werden wir zukünftig noch konsequenter vorgehen. Wir haben die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um straffällige Ausländer leichter als bisher auszuweisen (siehe Frage: "Müssen straffällige Ausländer Deutschland schneller verlassen?").