Die Versorgungsverpflichtungen und weitere Auflagen für die anstehende Frequenzversteigerung müssen so ausgestaltet werden, dass ein schneller, zukunftssicherer und flächendeckender Ausbau von 5G-Netzen sichergestellt wird.

Die Bundesnetzagentur hat den Konsultationsentwurf für die Rahmenbedingungen der 5G-Frequenzversteigerung vorgelegt. Aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion bleibt die Bundesnetzagentur mit ihren Vorstellungen deutlich hinter den Erwartungen, auch des Beirates der Bundesnetzagentur, zurück. Neben der unstrittig notwendigen Rechtssicherheit braucht es aus Sicht der SPD-Bundestagsfraktion aber auch deutliche und ausreichend Anreize für einen schnellen Ausbau einer leistungsfähigen Infrastruktur für flächendeckende Mobilfunkdienste der neuen Generation. 5G das Maß der Dinge: Die Auflagen müssen zu einer 5G-fähigen Infrastruktur führen, die hinsichtlich Bandbreite und Latenz sowie der sicherzustellenden Netzabdeckung 5G-Anwendungen der Zukunft auch in der Fläche ermöglichen.

Die SPD-Bundestagsfraktion erwartet von den Auflagen der anstehenden Frequenzversteigerung, dass die Mobilfunknetzbetreiber bis 2025 flächendeckend (98% der Haushalte) und der Verkehrswege (stufenweise Erschließung)  hochleistungsfähige Netze (stufenweise auf 300 Mbit/s je Antennensektor) zur Verfügung stellen. 50 MBit/s entlang von fahrgaststarken Bahnstrecken, wie von der Bundesnetzagentur vorgeschlagen, werden diesem Ziel nicht gerecht und sind rückwärtsgerichtet. Unser Fokus liegt neben den Ballungsräumen insbesondere auch auf den ländlichen Räumen und den Verkehrswegen. Fehler und daraus resultierende weiße Flecken aus vorausgegangenen Versteigerung wollen und dürfen wir nicht wiederholen. Ansonsten legen wir die technologische und wirtschaftliche Zukunft unseres Landes allein in die Hände des freien Marktes, der zu oft unter Beweis gestellt hat, dass er dieser Verantwortung nicht gerecht wird. Für uns hat das Ziel einer hochleistungsfähigen und flächendeckenden Infrastruktur absoluten Vorrang. Dies bedeutet, dass die Ausbauauflagen entsprechend ausgestaltet werden müssen.

Unabhängig davon brauchen wir ergänzende Instrumente, um Gebiete im ländlichen Raum erschließen zu können. Dies können beispielsweise Sharing- oder Roaming-Modelle in unterversorgten Gebieten oder entsprechende Förderprogramme sein. Wir fordern den zuständigen Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur auf, entsprechende Vorschläge vorzulegen, um die gemeinsam vereinbarten Vorgaben des Koalitionsvertrages umzusetzen. Anders werden wir das politische Ziel nicht erreichen und den Rückstand nicht aufholen können.