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15.02.2012 Artikel

SPD-Fraktion fordert Neuregelung bei nicht verheirateten Eltern

Bei der Entscheidung, ob die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl entspricht, soll das Familiengericht demnach insbesondere berücksichtigen, ob zu erwarten ist, dass die Eltern zu einer kindeswohldienlichen Kooperation in der Lage sind und keine Umstände vorliegen, die das gemeinsame Sorgerecht unzumutbar machen.

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