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Mandat darf nicht missbraucht werden
Die Masken-Affären und die Aserbaidschan-Affären ehemaliger Unionspolitiker zeigen, wie dringend wir Strafrechtslücken schließen müssen. Darum wird nun ein neuer Straftatbestand geschaffen.Keine Wiederaufnahme bei Strafverfahren
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass auf Basis neuer Beweise freigesprochene Verdächtige nicht noch einmal für dieselbe Tat angeklagt werden können – auch nicht wegen Mordes. Wir hatten im Deutschen Bundestag zuvor eine neue Regelung beschlossen, die das ermöglicht. Damit ist ein Grundsatzurteil gesprochen, dass wir selbstverständlich akzeptieren.Kein Geld für Verfassungsfeinde
Nach dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes werden wir nun zügig ein Stiftungsgesetz im Deutschen Bundestag erarbeiten und verabschieden. Hauptaugenmerkt in den Beratungen für ein Stiftungsgesetz wird das Ziel sein, dass Verfassungsfeinde keine Steuergelder bekommen.Filtern nach arbeitsgruppen:
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