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Guter Tierschutz braucht klare Regeln
In der 17. Wahlperiode hat die SPD- Bundestagsfraktion klare Forderungen und Ziele für den Tierschutz formuliert. Die haben wir in einer Übersicht für Interessierte zusammengefasst.
Bessere Bedingungen bei Tiertransporten und in Schlachtbetrieben
Die Bedingungen bei der Schlachtung und beim Transport von Tieren sind für Mensch und Tier belastend und unwürdig. Deshalb hat die SPD-Fraktion in einem Antrag Forderungen formuliert, um die Umstände zu verbessern.
Verbot von Robbenprodukten muss bleiben
Kananda und Norwegen haben 2009 bei der WTO Klage gegen die EU-Verordnung über den Handel mit Robbenerzeugnisse erhoben. Die EU-Kommission verteidigt das bestehende Verbot. Richtig so.
Verbandsklagerecht im Tierschutz einführen
Um den Tierschutz zu stärken, hat die SPD-Fraktion einen Antrag in den Bundestag eingebracht, in dem sie fordert, für anerkannte Tierschutzverbände bundesweit ein Verbandsklagerecht einzuführen. Sie erhalten damit endlich dasselbe Recht, dass schon lange Umwelt-, Naturschutz- und Verbraucherschutzverbänden zusteht.
Antibiotika bei Nutztieren reduzieren
Landwirtschaftlichen Nutztieren wird zunehmend Antibiotika verabreicht. Damit steigt die Zahl der Erreger, die gegen Antibiotika und Desinfektionsmittel resistent ist. Das birgt Gefahren.
Ohne Rücksicht auf die Tiere
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Tierschutzgesetzes wird dem Stand der Forschung und den landwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Anforderungen nicht gerecht.
Kleingruppenhaltung von Legehennen nicht artgerecht
Von 2023 an soll die Legehennenhaltung in Kleingruppen verboten sein. Damit keine Gesetzeslücke entsteht, muss die Tierschutz-Nutztierverhaltensordnung sofort geändert werden.
SPD will klare Regeln für Intensivtierhaltung
Die SPD-Bundestagsfraktion will die Intensivtierhaltung nicht nur wegen der Akzeptanzprobleme der Bevölkerung, sondern aus Tierschutzgründen auf den Prüfstand stellen. Die Tierschutzstandards sollen angehoben und Umweltgesetze, die Böden, Grundwasser und Luft schützen, angepasst werden. Die Kommunen sollen durch eine Präzisierung im Baugesetzbuch und durch Regelungen im Bauplanungsrecht Möglichkeiten zur Steuerung und zum Ausschluss von Intensivtierhaltungsanlagen erhalten.
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