Wenn es sich dabei um völkerrechtliche Verträge und intergouvernementale Vereinbarungen handelte, war bisher unklar, wie Bundesregierung und Bundestag zusammen wirken. Das Bundesverfassungsgericht hat die Unterrichtungs- und Mitwirkungsrechte des Bundestages daraufhin konkretisiert.

Ein gemeinsamer Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) mit den Fraktionen von CDU/CSU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sieht vor, dass die Bundesregierung den Bundestag über völkerrechtliche Verträge und intergouvernementale Vereinbarungen unterrichten muss, die das Recht der Europäischen Union betreffen.

Das Gesetz regelt zudem Form, Zeitpunkt und Umfang der Unterrichtung durch die Bundesregierung. Das soll sicherstellen, dass der Bundestag sich rechtzeitig eine Meinung bilden und auf Verhandlungslinien und Abstimmungsverhalten der Bundesregierung Einfluss nehmen kann. Auch die Zusammenarbeit im Bereich Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik, Beitrittsverhandlungen und der Einführung des Euro in einem Mitgliedstaat wird geregelt.