Durch die Maßnahmen des Gesetzes wird die Wirtschaft um mehr als 40 Millionen Euro bei den Bürokratiekosten entlastet. Dazu werden unter anderem eine interaktive Informationsplattform im Internet für Arbeitgeber zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen eingerichtet und gesetzliche Grundlagen zur besseren Übermittlung von Entgeltbescheinigungsdaten geschaffen. Außerdem enthält der Gesetzentwurf Lösungen zur Verbesserung der Meldeverfahren in der Sozialversicherung. Dazu zählen zum Beispiel:

  • der Einsatz einer maschinenlesbaren Verschlüsselung der Daten auf dem Sozialversicherungsausweis, um die Versicherungsnummer schneller und sicherer an Arbeitgeber und Sozialversicherungsträger zu übermitteln;
  • die Elektronische Beantragung und Rückübermittlung der Bescheinigungen über die Fortgeltung des Versicherungsschutzes im Ausland (A1-Bescheinigung);
  • die Einführung eines Qualitätsmanagements für die Teile der Software der Sozialversicherungsträger, die im Arbeitgebermeldeverfahren genutzt werden.