Ziel ist es, die Sammelmengen der Altgeräte zu erhöhen, um mehr Edelmetalle und seltene Erden daraus zurückzugewinnen und die illegale Verbringung von Elektro-Altgeräten einzudämmen.

Mit den neuen Regelungen soll dafür gesorgt werden, dass in Zukunft weniger Altgeräte im Restmüll landen und Sammlung sowie Entsorgung effizienter werden, um so ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen zu sichern. Dabei wird auf den bestehenden Sammelstrukturen aufgebaut. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Großvertreiber (Verkaufsfläche über 400 Quadratmeter) Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts und kleine Geräte z. B. Smartphones bis 25 cm Kantenlänge auch ohne Neukauf zurücknehmen müssen. Auch Onlinehändler werden zur Rücknahme verpflichtet, wobei die Rücknahmestellen in zumutbarer Entfernung zum Endnutzer eingerichtet werden müssen. Des Weiteren werden künftig auch Photovoltaikmodule verpflichtend gesammelt, Sammelgruppen im Hinblick auf ein effizienteres Recycling zusammengefasst, alle Sammelstellen veröffentlicht und das Sammelnetz verdichtet, um so die Rückgabe für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu vereinfachen.

Dem illegalen Export von Elektroschrott soll durch das Einführen einer Beweislastumkehr Einhalt geboten werden. Das Gesetz ist ein wichtiger Baustein zum Schließen von Stoffkreisläufen. Die stoffliche Verwertung von Elektroabfällen wird verbessert, und wichtige Rohstoffe bleiben in der Wertschöpfungskette.