„Der Europäische Gerichtshof hat die Richtlinie der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Damit gibt es keine Vorgabe mehr, die in nationales Recht umgesetzt werden müsste. Auch Zwangsgelder drohen nicht mehr. Der Vereinbarung im Koalitionsvertrag ist damit die Grundlage entzogen worden, denn dort war verabredet worden, die entsprechende Richtlinie der EU in deutsches Recht umzusetzen. Jetzt muss mit dem Koalitionspartner geredet werden. Diese Gespräche über die Konsequenzen und das weitere Verfahren sollten ergebnisoffen geführt werden.

Außerdem werden wir abwarten müssen, ob eine zukünftige EU-Kommission sich auf eine neue Richtlinie verständigt, die dann gegebenenfalls in deutsches Recht umgesetzt werden müsste.“