Davon sind aktuell die Hälfte der alleinerziehenden Eltern betroffen. In diesen Fällen springt der Staat ein und zahlt Unterhaltsvorschuss. Bislang wird der staatliche Unterhaltsvorschuss höchstens sechs Jahre lang und maximal bis zum zwölften Geburtstag des Kindes gezahlt. Danach fehlt den Alleinerziehenden das Geld, wenn der Partner nicht zahlt. Deshalb haben die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten durchgesetzt, dass der Unterhaltsvorschuss ab 1. Juli 2017 bis zum 18. Geburtstag und ohne Beschränkung der Bezugsdauer gezahlt wird.
Die Reform des Unterhaltsvorschusses ist Bestandteil des Gesetzentwurfs zur Neuregelung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern (Drs.18/11135), der am 16. Februar 2017 erstmalig beraten wurde.