Es ist ein großer Erfolg für die SPD-Fraktion, dass es gemeinsam mit den SPD-geführten Ländern gelungen ist, eine Lücke im Umwandlungssteuerrecht zu schließen. Damit soll künftig verhindert werden, dass Konzerne Umwandlungen systemwidrig für Steuergestaltungen nutzen und sich so einer Besteuerung entziehen. Beim sogenannten „Porsche-Deal“ etwa hatte VW vor drei Jahren das Umwandlungsrecht geschickt genutzt, um ganz legal eine Steuerzahlung in Milliardenhöhe zu vermeiden. Dem schiebt das Gesetz künftig einen Riegel vor.
„Neben vielen steuerlichen Anpassungen an Rechtsprechung und EU-Recht hat die SPD-Bundestagsfraktion Gestaltungen zur Steuervermeidung eingeschränkt und sich besonders für die Kommunen eingesetzt“, sagt Jens Zimmermann, zuständiger Berichterstatter der SPD-Fraktion.
Um Gestaltungen zu vermeiden, die große Konzerne bei Einbringungen steuerlich bevorzugen, haben sich SPD und CDU/CSU auf eine Grenze der Zuzahlungen von 25 Prozent des Buchwerts des Betriebsvermögens geeinigt. Gleichzeitig wird der Freibetrag von ursprünglich 300.000 Euro auf 500.000 angehoben, um Umstrukturierungen im Mittelstand nicht zu belasten.
Gesetz nützt den Kommunen
Außerdem hat die SPD-Fraktion dafür gesorgt, dass die Regelung rückwirkend in Kraft tritt. So wird verhindert, dass Konzerne durch vorherige Anpassungen Steuern vermeiden.
Das Gesetz ist auch gut für die Kommunen in Deutschland: Werden bestimmte Voraussetzungen eingehalten, unterliegt die Zusammenarbeit öffentlicher Einrichtungen auch künftig nicht der Umsatzsteuer.
Schließlich hat die Koalition das Gesetz in Steueränderungsgesetz 2015 umbenannt. Der Titel gibt nunmehr Auskunft über den tatsächlichen Inhalt des Gesetzes.