Davon war zuletzt in der deutschen Presse zu lesen, als ein in Marokko ansässiger Schiffseigentümer den Kontakt zu drei Schiffen vor der deutschen Nordseeküste abgebrochen hatte. Fälle von „Imstichlassen“ durch deutsche Reeder sind allerdings bislang nicht bekannt.
Damit Seeleute besser gegen finanzielle Risiken in möglichen Gefährdungssituationen abgesichert sind, hat die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) im Jahr 2014 das Seearbeitsarbeitsübereinkommen geändert. Um dies in deutsches Recht umzusetzen, hat der Bundestag am 12. November 2015 die Seearbeitsgesetz-Novelle (Drs. 18/6162, 18/6675) beschlossen:
Was ist unter Imstichlassen zu verstehen?
Durch die Novelle wird der Begriff des „Imstichlassens“ durch Regelbeispiele, die den IAO-Vorgaben entsprechen, gesetzlich definiert. Finanziell abgesichert sein müssen gesetzlich oder vertraglich geschuldete Leistungen wie Heueransprüche bis zu einer Dauer von vier Monaten, die Kosten der Heimschaffung der Besatzungsmitglieder an ihren Wohnort (Beförderung auf Kosten des Reeders) und grundlegende Bedürfnisse der Seeleute (Ernährung, Trinkwasservorräte, Unterkunft sowie medizinische Betreuung).
Wir werden die Seeleute abgesichert?
Die Neuregelungen verpflichten den Reeder zum Abschluss einer Versicherung, die die Ansprüche der Seeleute im Falle eines „Imstichlassens“ finanziell abdeckt. Darüber hinaus schreibt das Gesetz Anforderungen an die Versicherung sowie deren Leistungsumfang fest. Außerdem regelt das Gesetz die Pflicht der Reeder zur Entschädigung aller an Bord tätigen Seeleute oder deren Hinterbliebenen bei Berufsunfähigkeit oder Tod infolge von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten. Bescheinigungen über die Absicherungen müssen bei Kontrollen an Bord nachgewiesen werden.
Was wird noch zur Unterstützung von Seeleuten getan?
Durch eine institutionelle Förderung beteiligt sich der Bund zudem zukünftig angemessen und dauerhaft an den Sozialeinrichtungen für Seeleute. Damit soll die Leistung der traditionell in kirchlicher Trägerschaft geführten Einrichtungen anerkannt werden, die den Bund davon entlasten, staatliche Einrichtungen für die soziale Betreuung der Seeleute an Land zu unterhalten. Die Koalitionsfraktionen haben in der parlamentarischen Beratung durchgesetzt, dass die institutionelle Förderung die bisherige befristete Projektförderung bereits im Jahr 2016 ablöst und nicht erst zum 1. Januar 2017.