Menschen, die in der Arbeitswelt keine Sicherheit vorfinden, haben auch keine Sicherheit im Privatleben. Es fällt ihnen schwer, eine Familie zu gründen sowie Beruf und bürgerschaftliches Engagement zu vereinbaren. Dies ist jedoch das Fundament des Miteinanders in unserer Gesellschaft.
Die SPD-Fraktion setzt sich deshalb dafür ein, den Trend zur zunehmenden Befristung von Beschäftigungsverhältnissen zu stoppen. In einem Antrag fordern die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die Regelungen zur sachgrundlosen Befristung im Teilzeit- und Befristungsgesetz zu streichen. Der Antrag bezieht sich sowohl auf die generelle Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung bis zur Dauer von zwei Jahren als auch auf die Sonderregelungen für neu gegründete Unternehmen (Befristung bis vier Jahre) und Arbeitnehmer ab 52 Jahren (Befristung bis fünf Jahre).
Zur Begründung führt die SPD-Fraktion an, dass die gravierenden Nachteile der sachgrundlosen Befristung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht durch bessere Beschäftigungsaussichten aufgewogen würden: „Die rechtlich unerwünschte Verlagerung unternehmerischer Risiken auf Arbeitnehmer/-innen und die Aushebelung des Kündigungsschutzes für sachgrundlos befristet Eingestellte wird nicht durch positive Beschäftigungseffekte ausgeglichen.“ Eine Abschaffung dieser Regelung sei damit überfällig.