Unter dem Vorwand, die Genehmigungspraxis für Rüstungsgüter EU-weit zu harmonisieren, bürokratische Hemmnisse abzubauen und Verfahren zu beschleunigen, rückt die Regierung von den bisherigen Grundsätzen einer restriktiven Exportpolitik für Rüstungsgüter ab. Gleichzeitig wird der Verkauf nicht benötigter Waffenarsenale durch die Umorganisation der Bundeswehr wahrscheinlicher.
In einem aktuellen Antrag fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung zu einer restriktiven Genehmigungspraxis auf. Rüstungspolitische Grundsätze dürfen nicht verwässert werden. Der Bundestag soll frühzeitig in den Entscheidungsprozess über Rüstungsexporte eingebunden werden, möglicherweise über den Unterausschuss Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung. Außerdem sind Ansätze der Konversion, also des Abbaus rüstungsindustrieller Kapazitäten, wiederzubeleben.
Im UN-Sicherheitsrat hat die Regierung die Aufgabe, die Verhandlungen für ein Waffenhandelsabkommen voranzubringen. Eine möglichst große Zahl von Staaten sollte sich auf grundlegende Prinzipien zur Begrenzung und Kontrolle der Rüstungstransfers verpflichten und völkerrechtlich bindende Richtlinien für alle Rüstungsexporte entwickeln.
Bei kleinen und leichten Waffen geht es um eine drastische Reduzierung von Exportgenehmigungen und international verbindliche restriktive Exportregeln. Die Vertragsstaaten des Kleinwaffenaktionsprogramms müssen auf diese Vereinbarungen verpflichtet werden. Von zentraler Bedeutung ist zudem, den Endverbleib deutscher Rüstungs- und Waffenexporte sicherzustellen.
Schließlich fordert die SPD-Fraktion die Regierung dazu auf, ihre Informationspolitik zu verbessern, indem sie ihren Rüstungsexportbericht schneller und verlässlicher veröffentlicht.