Das Rentenniveau von 48 Prozent
Kern der Debatte ist immer wieder das Rentenniveau von 48 Prozent. Das Rentenniveau ist eine statistische Größe, die beschreibt, wie hoch die gesetzliche Rente im Verhältnis zum durchschnittlichen Einkommen ist. Dabei geht man von einem Arbeitnehmer aus, der 45 Jahre lang genau das Durchschnittseinkommen verdient hätte und davon seine Rentenbeiträge gezahlt hätte. Die Höhe seiner Rente wird ins Verhältnis zum Durchschnittseinkommen gesetzt – und dieser Prozentsatz ist dann das Rentenniveau.
Bei dieser statistischen Größe muss man beachten: Wenn das Rentenniveau sinkt, sinken nicht automatisch die einzelnen Renten, sondern nur das Verhältnis zwischen Rente und Einkommen. Ein sinkendes Rentenniveau bedeutet zunächst nur, dass die Steigerungen der Rente geringer ausfallen. Deswegen haben wir seit der Jahrtausendwende erhebliche Reformen vorgenommen, um Kostenanstiege zu bremsen und das Rentensystem insgesamt stabil zu halten. Da waren durchaus auch Einschnitte dabei, die uns sehr schwergefallen sind.
Wir sind der Meinung, dass wir nun nicht das nächste Kürzungspaket, sondern Klarheit und Sicherheit für die Menschen brauchen. Und zwar für heutige Rentnerinnen und Rentner genauso wie für spätere Generationen. Darum haben wir in der Koalition vereinbart, dass Rentenniveau bis 2031 bei 48 Prozent gesetzlich abzusichern.
Ab dem Jahr 2032 wird der so genannte Nachhaltigkeitsfaktor wieder in Kraft gesetzt. Dieser führt zu langsameren Rentensteigerungen, wenn mehr Beitragszahler auf weniger Rentnerinnen und Rentnern treffen. Für die SPD ist klar, dass im Jahr 2032 die Basis für alle weiteren Berechnungen natürlich das dann geltende Niveau von 48 Prozent sein muss (darauf kommt es später noch an). Ausgehend vom Niveau von 48 Prozent wird das Rentenniveau ab 2032 voraussichtlich langsam sinken.
Daher setzen wir eine Rentenkommission ein mit klarem Auftrag: Für Normalverdienerinnen und Normalverdiener muss es möglich sein, ihren Lebensstandard im Alter zu sichern – mit einer starken gesetzlichen Rente als Basis und einer guten betrieblichen Altersversorgung als Zusatz.
Die SPD steht zum vereinbarten Rentenpaket und dazu, dass es wie geplant zu Jahresbeginn in Kraft treten muss.
Aus dem Koalitionsvertrag:
„Wir werden die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen. Deshalb werden wir das Rentenniveau bei 48 Prozent gesetzlich bis zum Jahr 2031 absichern. Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus. Am Nachhaltigkeitsfaktor halten wir grundsätzlich fest. Nur eine wachstumsorientierte Wirtschaftspolitik, eine hohe Beschäftigungsquote und eine angemessene Lohnentwicklung ermöglichen es, dies dauerhaft zu finanzieren. Deshalb werden wir im Jahr 2029 im Hinblick auf diese Faktoren die tatsächliche Entwicklung des Beitrags und des Bundeszuschusses evaluieren, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen. In einer Rentenkommission werden wir bis zur Mitte der Legislatur eine neue Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau über alle drei Rentensäulen prüfen.“
Aus der Präambel des Koalitionsvertrags: „Die Rente bleibt über die Legislatur hinaus stabil.“
Das Rentenpaket muss jetzt kommen
Das Rentenpaket, das in der Koalition vereinbart wurde, enthält neben der Sicherung des Rentenniveaus, die Mütterrente, die Frühstartrente, die Aktivrente und die Stärkung der Betriebsrente. Alles ist im Koalitionsvertrag vereinbart worden. Die SPD ist vertragstreu und will alles umsetzen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der sich an den Koalitionsvertrag hält: Neben anderen Punkten aus dem Paket, wird das Rentenniveau bis zum Jahr 2031 bei 48 Prozent stabilisiert. Das entspricht also exakt der Vereinbarung im Koalitionsvertrag.
Was nicht geht: Einzelne Punkte des Rentenpakets nachträglich herauslösen und damit die heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner von der Lohnentwicklung abkoppeln. Das ist mit der SPD nicht zu machen und wir erwarten auch von der Union Vertragstreue.
Ab 2026 wird die Rentenkommission der Bundesregierung Vorschläge für die längere Sicht erarbeiten und dabei auch die betriebliche und private Altersvorsorge in den Blick nehmen; auch das ist im Koalitionsvertrag vereinbart.
Junge Union will stärkere Einschnitte für die Jüngeren
Entgegen ihrer Behauptung von mehr Generationengerechtigkeit, würden die Forderungen der Union zum genauen Gegenteil führen. Sie will zwar ebenfalls, dass ab 2032 der Nachhaltigkeitsfaktor wieder in Kraft gesetzt wird. Im Gegensatz zur Vereinbarung im Koalitionsvertrag wollen sie aber, dass die Basis im Jahr 2032 nicht 48 Prozent beträgt, sondern so agiert wird, als hätte es die Stabilisierung des Rentenniveaus bis 2031 nie gegeben.
Wenn sich die Junge Union durchsetzen würde, hätte dies zur Folge, dass nur die Bestandsrentnerinnen und -rentner bis 2031 von der Stabilisierung des Niveaus profitieren würden. Alle nachfolgenden Jahrgänge, also die jüngeren Menschen, würden trotzdem höhere Beiträge zahlen, am Ende aber bei ihrer Rente schlechter dastehen und auf ein niedrigeres Rentenniveau blicken. Das ist das Gegenteil von Generationengerechtigkeit!
Wenn das Rentenniveau bei 48 Prozent stabilisiert wird, schützt das nicht nur heutige Rentnerinnen und Rentner, sondern eben auch die Renten von morgen, also die heutigen Beitragszahler. Der Plan der Jungen Union würde bedeuten: heute mehr zahlen, später weniger bekommen. Das ist ungerecht. Wer Rentenbeiträge zahlt, hat sich einen Anspruch erarbeitet. Junge Menschen hätten nichts davon, wenn sie jetzt über Beiträge und Steuern mit dafür bezahlen, das Rentenniveau zu sichern – und dann später selbst irgendwann weniger rausbekommen, weil wir nach 2031 so täten, als hätte es diese Stabilisierung nie gegeben.
Das Kernversprechen unseres Sozialstaats
Die gute Absicherung im Alter ist ein Kernversprechen unseres Sozialstaats. Wer jahrzehntelang Beiträge gezahlt hat, muss auf dieses Versprechen vertrauen können. Der Wert der Arbeit spiegelt sich auch in guten Renten im Alter. In der Alterssicherung muss der Grundsatz gelten, dass jahrzehntelange Arbeit auch ein angemessenes Leben im Alter ermöglicht.
Wir sorgen dafür, dass dieser Grundsatz auch für die heute jungen Menschen, die jetzt ins Erwerbsleben kommen und viele Jahre Beiträge zahlen werden, gilt.
Mythen und Fakten
Sind die Rentenausgaben explodiert?
Nein. Natürlich steigen die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber eine reine Betrachtung der Ausgaben wäre verkürzt, denn alles wird teurer. Seriös ist daher nur eine Betrachtung, die die Entwicklung der Rentenausgaben ins Verhältnis zur gesamten Wirtschaftsleistung setzt. Und hier stellen wir fest: Der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) ist in den letzten 20 Jahren sogar rückläufig. Der Anteil der Rentenausgaben ist von 10,8 % im Jahr 2003 auf 9,2 % im Jahr 2024 gesunken. Von einer Kostenexplosion kann also keine Rede sein.
Gleiches gilt für den Anteil der Bundeszuschüsse, also der steuerlichen Zuschüsse an die Rentenversicherung. Diese gleichen Ausgaben aus, die nicht durch Beiträge von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gedeckt sind, zum Beispiel für Kindererziehungszeiten. Der Anteil der Bundeszuschüsse am BIP ist von 3,5 % im Jahr 2003 auf 2,7 % im Jahr 2024 gesunken.
Explodieren die Beitragssätze?
Nein. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist seit vielen Jahren stabil. Er liegt mit derzeit 18,6 % auf dem gleichen Niveau wie 1995, also vor 30 Jahren. Mitte der 90er-Jahre haben viele Wirtschaftsexperten ebenfalls horrende Beitragssätze für Anfang der 2020er-Jahre prognostiziert. Dazu ist es nicht gekommen. Ein zentraler Grund ist, dass sich der Arbeitsmarkt gut entwickelt hat, insbesondere die Steigerung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist heute so hoch wie noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik. Auch die Einführung und Erhöhungen des Mindestlohns haben dazu beigetragen. Deshalb ist es auch für die kommenden Jahre wichtig, dass der Fachkräftemangel etwa durch Qualifizierung und Weiterbildung und dadurch, dass wir Benachteiligungen von Frauen auf dem Arbeitsmarkt beseitigen. Hinzu kommt kluge Zuwanderungspolitik, die dafür sorgt, dass der Arbeits- und Fachkräftebedarf auch in den Jahren, in denen viele Boomer aus dem Erwerbsleben ausscheiden, gedeckt wird.
Ist ein ETF besser als die gesetzliche Rentenversicherung?
In der aktuellen Diskussion wird immer wieder behauptet, dass kapitalgedeckte Anlageformen die Rente ersetzen könnten. Derzeit werfen ETFs vielleicht bessere Renditen ab. Dabei darf man aber nicht vergessen: Die gesetzliche Rentenversicherung sichert Risiken ab, die kein ETF oder kapitalgedeckte Versicherungen abdecken (oder wenn, nur sehr teuer). Dies gilt insbesondere für das Risiko einer Erwerbsunfähigkeit. Ein ETF kann in diesem Fall nicht mehr bedient werden. Die gesetzliche Rentenversicherung dagegen zahlt eine Erwerbsminderungsrente, die so hoch ist, als hätte man bis derzeit 66 Jahre und drei Monate weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Zudem finanziert die Rentenversicherung auch Rehaleistungen. Zusätzliche Vorsorge ist immer sinnvoll. Sie kann aber die gesetzliche Rentenversicherung als zentrale Säule der Alterssicherung nicht ersetzen.