Am Donnerstagabend hat das Parlament in 1. Lesung einen Gesetzentwurf (Drs. 18/9981) beraten, mit dem die Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stellt, für 2016 noch einmal von 8 Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro erhöht werden sollen. Bis 2031 steigt dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent.

Mit der erneuten Erhöhung der Bundesmittel wird der Schienenpersonennahverkehr auf eine solide und zukunftsfähige Grundlage gestellt. Die Länder haben damit auch in den kommenden Jahren die Möglichkeit, in der Fläche qualitativ hochwertige Schienenverbindungen bei den Verkehrsanbietern zu bestellen.