Schon 1995 empfahlen die Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft ihren Mitgliedsunternehmen, jedem Verbraucher auf Wunsch ein Guthabenkonto („Girokonto für jedermann“) zur Verfügung stellen. Ein solches Konto soll zumindest die Entgegennahme von Gutschriften, Bareinzahlungen und -auszahlungen und die Teilnahme am Überweisungsverkehr ermöglichen – sofern nicht im Einzelfall schwerwiegende Gründe dagegen sprechen. Geschehen ist seitdem im Grunde wenig.
Das Ergebnis des nächsten Berichts zum „Girokonto für jedermann“, den die Bundesregierung für Dezember 2011 angekündigt hat, steht bereits fest: In lediglich acht Bundesländern sind die Sparkassen landesgesetzlich verpflichtet, neuen Bankkunden ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen. Mit Ausnahme des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV) lehnen die Verbände der Kreditwirtschaft unverändert jede verbindliche Regelung von Guthabenkonten ab. Obwohl die Institute lediglich Einzelfälle zugeben, erhalten damit Hunderttausende Bürgerinnen und Bürger in Deutschland weiterhin kein Girokonto.
Nach mehr als 15 Jahren ist die deutsche Kreditwirtschaft weiterhin nicht bereit, allen Menschen einen Zugang zum bargeldlosen Zahlungsverkehr zu gewährleisten. Mit dem Verzicht auf eine wirksame Selbstregulierung zwingt die Branche den Gesetzgeber nunmehr, die Institute zur Führung eines Guthabenkontos für bisher kontolose Verbraucher gesetzlich zu verpflichten. Die Beispiele Belgien und Frankreich zeigen, dass solche Regelungen bereits kurz nach Inkrafttreten nachhaltige Wirkung entfalten.
Antrag der SPD-Fraktion
In dem am 2. Dezember ins Parlament eingebrachten Antrag, „Recht auf ein Guthabenkonto einführen – Kontopfändungsschutz sichern“ (Drs. 17/7823) fordert die SPD-Fraktion die Bundesregierung darum auf, Kreditinstitute zu verpflichten, kontolosen Kunden ein Girokonto einzurichten. Es soll über übliche Basisfunktionen verfügen und lediglich angemessene Kosten verursachen.
Pfändungsschutzkonten (P-Konten) sollen den gleichen Leistungsumfang bieten wie der normale Zahlungsverkehr. Sie dürfen nicht teurer sein als Girokonten.
Schließlich muss auch die Schuldnerberatung ausgebaut werden, und zwar insbesondere mit Blick auf die so genannten P-Konten.
Ziel muss es sein, auch in allen anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union Guthabenkontos einzuführen.