Priorität hat weiterhin der Herdenschutz: Wir brauchen wirksame, praxistaugliche und unbürokratische Maßnahmen sowie eine verlässliche Finanzierung. Wo dieses nicht ausreicht, und Übergriffe nachgewiesen werden, können Problemwölfe rechtssicher und zügig entnommen werden. Der Schutzstatus des Wolfs bleibt erhalten, eine generelle Bejagung wird nicht erlaubt.
Die Rückkehr des Wolfs zeigt, dass sich Ökosysteme erholen können. Das ist ein Erfolg jahrzehntelanger Naturschutzpolitik. Gleichzeitig steht die Weidetierhaltung vielerorts unter erheblichem Druck. Beides darf nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern muss zusammen gedacht werden. Die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht schafft endlich mehr Rechtssicherheit, klare Zuständigkeiten und einen praktikablen Vollzug.