Damit soll das bisherige System der Pflanzrechte abgelöst werden. Die Änderung erfolgt auf Grundlage einer EU-Verordnung über die Gemeinsame Marktordnung vom 17. Dezember 2013, die unter anderem das Genehmigungssystem für Rebpflanzungen in der Europäischen Union regelt.
Ziel des Gesetzesentwurfs ist es, das Genehmigungssystem so zu gestalten, dass auf ein Überangebot oder eine Wertminderung von Weinen mit Schutzmaßnahmen reagiert werden kann. Das betrifft vor allem Neuanpflanzungen, die nach der Gesetzesnovelle unter bestimmten Voraussetzungen nun in ganz Deutschland möglich sind. Die EU-Mitgliedstaaten sollen jährlich Genehmigungen für Neuanpflanzungen in Höhe von einem Prozent der tatsächlich mit Reben bepflanzten Gesamtfläche zur Verfügung stellen.
Sollte allerdings ein Überangebot oder eine Wertminderung von Weinen drohen, dürfte ein niedrigerer Prozentsatz festgelegt werden. Für Deutschland wird mit dem Gesetzentwurf von der Ausnahme Gebrauch gemacht, indem für die Jahre 2016 und 2017 Neuanpflanzungen nur zu einem Prozentsatz von 0,3 der derzeit mit Reben bestockten Fläche zugelassen werden. Darüber hinaus haben 13 Bundesländer vorab die Möglichkeit, jeweils einen Anteil von fünf Hektar für Neuanpflanzungen zuzulassen. Außerdem sollen Neuanpflanzungsanträge für Steillagen gegenüber den Anträgen aus Flachlagen bevorzugt werden, um den Weinbau in Steillagen zu erhalten und zu fördern.