„Ein sehr starkes Zeichen der Solidarität des Bundes mit den Ländern und Kommunen in harten Zeiten,“ sei die beschlossene Entlastung, so der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion Thorsten Rudolph. Um 250 Millionen jährlich werden die von Altschulden betroffenen Länder entlastet, die ostdeutschen Länder um je 350 Millionen und die finanzstarken Länder um 400 Millionen. Das wird dazu beitragen, die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen.
Außerdem ist vorgesehen, den Anteil der ostdeutschen Länder an den Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR in den Jahren von 2026 bis 2029 von 50 Prozent auf 40 Prozent zu reduzieren. Der Anteil des Bundes steigt entsprechend von 50 Prozent auf 60 Prozent. Das gibt den ostdeutschen Ländern in den kommenden Jahren deutlich bessere finanzielle Spielräume.
Ausreichend ist das aber nicht. Deshalb gilt es auch strukturelle Fragen anzugehen. Das betrifft sowohl die Aufgabenseite, etwa die Sozialabgaben, als auch die Finanzausstattung. So käme beispielsweise eine Erbschaftssteuer den Ländern und Kommunen zugute, führt Rudolph in der Debatte aus.