„Das AGG ist ein Schutzschild. Aber es schützt nur vor Diskriminierung, wenn wir es auch nutzen und es dementsprechend ausgestalten,“ so Carmen Wegge, rechtspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion bei der Debatte im Plenum.
Um den Schutz vor Diskriminierung zu verbessern, passen wir die Regelungen im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) an. Die wichtigste Änderung: Wer von Diskriminierung betroffen ist, soll künftig vier statt zwei Monate Zeit haben zu entscheiden, ob sie oder er den Anspruch nach dem AGG geltend machen möchte. Darüber hinaus sind zivilrechtliche Anpassungen bei Benachteiligungsverboten im AGG sowie die Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgesehen.
Wir nehmen besonders ein ein Merkmal in den Blick, führt Carmen Wegge aus: die Diskriminierung wegen des Geschlechts. Zum Beispiel stellen wir jetzt im Gesetz etwas klar, was für uns alle auf der Hand liegen müsste: Kündigungen sind im Kontext von Mutterschaft nicht nur eine moralische Bankrotterklärung, sondern auch eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und damit ein rechtliches No-go. Aber noch viel wichtiger: Sexuelle Belästigung ist endlich in jeder Lebenslage eine Diskriminierung. Bis jetzt galt der Schutz des AGG bei sexueller Belästigung nur am Arbeitsplatz. Auch bei allen Arten von Verträgen ist eine Benachteiligung nach Geschlecht künftig verboten.“
Der Regierungsentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wurde in 1. Lesung beraten und ist nun im parlamentarischen Verfahren.