In großen Städten erfolgt die Vermittlung von Mietwohnungen hauptsächlich über Makler, obwohl dies insbesondere bei Wohnhäusern mit Hausverwaltung häufig nicht erforderlich wäre. Die Hemmschwelle des Vermieters, einen Makler mit der Vermittlung einer Mietwohnung zu beauftragen, ist aufgrund der Kostentragungspflicht des Mieters niedrig.
Bei einem großen Leerstand an Mietwohnungen reguliert der Markt das Phänomen, d.h. die Anbahnung des Vertrags erfolgt häufiger direkt über den Vermieter oder die Verwaltung. Die Leerstandsquoten sind jedoch regional unterschiedlich und unterliegen Veränderungen, so dass wir eine gesetzliche Regelung brauchen.
Bei der erfolgreichen Vermittlung einer Mietwohnung darf der Makler zwei Nettomieten zuzüglich Umsatzsteuer verlangen. Mietinteressenten haben häufig Probleme damit, eine Courtage in dieser Höhe zu leisten. Der Arbeitsmarkt erfordert jedoch sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitssuchenden hinsichtlich des Wohnorts große Flexibilität.
Angesichts der hohen Vermittlungskosten und aufgrund der Tatsache, dass der Makler auch im Interesse des Vermieters tätig wird, sind Vermieter und Mieter zu gleichen Teilen an den Kosten des Maklers zu beteiligen.
Entsprechendes gilt für Verkäufer und Käufer von Wohneigentum.