In der vergangenen Legislaturperiode hatte die Bundesregierung die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) reformiert. Bei der Reform wurden die bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen zu einer Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) mit Sitz in Bonn zusammengefasst.

Das geplante Gesetz zeichnet die organisatorischen Änderungen der Reform nach und ermächtigt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in allen betroffenen Rechtsverordnungen die nötigen Bezeichnungs- und Zuständigkeitsänderungen vorzunehmen.

Zum Hintergrund:

Die deutsche See- und Binnenschifffahrt ist auf den Erhalt und die Modernisierung eines leistungsfähigen Wasserstraßennetzes elementar angewiesen, schreibt die Regierung zur Begründung. Die Funktionsfähigkeit der bisherigen Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sei jedoch, auch aufgrund begrenzter Personal- und Sachmittel, in der alten Struktur nicht mehr im ausreichenden Maße bundesweit gesichert gewesen. Daher habe der Bundestag 2010 die Bundesregierung aufgefordert, ein Konzept zur Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zu entwickeln.