Das Gesetz ermöglicht unter anderem internetbasierte Wiederzulassung für Fahrzeuge, die außer Betrieb sind, sofern Halter und Zulassungsbezirk gleich geblieben sind. Es dient aber auch der Vorbereitung und Realisierung einer vollelektronischen Registerführung des Fahreignungsregisters.

Im Fahrerlaubnisrecht wurde die Rechtslage durch zahlreiche Überarbeitungen der Begrifflichkeiten hinsichtlich inländischer und ausländischer Fahrerlaubnisse europäisch harmonisiert. Zudem wurde in einem Änderungsantrag die Forderung der Bundesländer aufgenommen, die Polizei zu entlasten: So können künftig anstelle der Polizei sogenannte Beliehene (Personen, denen Verwaltungsbefugnisse übertragen wurden) und Verwaltungshelfer Großraum- und Schwertransporte begleiten.