Steinkohlevereinbarung gilt

Im Februar 2007 haben sich der Bund, das Land Nordrhein-Westfalen und das Saarland unter Mitwirkung der RAG AG und der IG Bergbau, Chemie, Energie einvernehmlich über die Zukunft der deutschen Steinkohle verständigt. Auf dieser Grundlage haben Bundestag und Bundesrat das „Gesetz zur Finanzierung der Beendigung des subventionierten Steinkohlenbergbaus zum Jahr 2018 (Steinkohlefinanzierungsgesetz)“ beschlossen.

Das Gesetz sieht vor, den subventionierten Steinkohlenbergbau bis zum Jahr 2018 geregelt auslaufen zu lassen. Es garantiert den im Bergbau Beschäftigten einen sozialverträglichen Anpassungsprozess. Außerdem wird die öffentliche Hand geschont, weil die RAG-Stiftung die Finanzierung der Ewigkeitslasten des Bergbaus nach dessen geplanter Beendigung Ende 2018 absichert.

Wichtiger Bestandteil des Steinkohlefinanzierungsgesetzes ist außerdem eine Revisionsklausel. Danach soll das Ende des deutschen Steinkohlebergbaus bis zum Jahr 2012 noch einmal unter aktuellen energiepolitischen Gesichtspunkten ergebnisoffen überprüft werden.

 

Pläne der EU-Kommission abwehren

Staatliche Beihilfen für den Steinkohlenbergbau müssen von der EU-Kommission genehmigt werden. Die aktuelle Genehmigungsverordnung läuft Ende 2010 aus. In einem neuen Verordnungsentwurf hat die Kommission nun vorgeschlagen, die Subventionierung von Steinkohlezechen bereits bis Oktober 2014 zu beenden.

Die EU-Kommission stellt damit den deutschen Steinkohlekompromiss und das sozialverträgliche Auslaufen der Steinkohleförderung in Frage. Die EU-Pläne hätten zur Folge, dass Betriebsbeihilfen für deutsche Zechen bereits vier Jahre früher als geplant eingestellt werden müssten. Im Ergebnis wären betriebsbedingte Massenentlassungen nicht auszuschließen. Außerdem müssten die Steuerzahler mit Mehrbelastungen rechnen, weil das Finanzierungsmodell der RAG-Stiftung nicht mehr aufgehen würde. Bund und Länder müssten dann höhere Ausgaben für den Bergbau übernehmen.

 

Fahrplan nicht in Frage stellen

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, sicherzustellen, dass keine Fakten geschaffen werden, die den vereinbarten Fahrplan bis 2018 gefährden. Ein von der EU erzwungener, früherer Ausstieg aus dem subventionierten Steinkohlebergbau wäre ein unvertretbarer Vertrauensbruch gegenüber den Beschäftigten im Steinkohlebergbau und seiner Zulieferindustrie. Die Bundesregierung muss sich bei den Verhandlungen in Brüssel dafür einsetzen, dass das Steinkohlefinanzierungsgesetz in der bisherigen Form weiter Bestand hat.

 

Keine Zugeständnisse bei der Revisionsklausel

Für die SPD-Bundestagsfraktion gehört dazu auch, dass die Bundesregierung in Brüssel keine Zugeständnisse bei der Revisionsklausel machen darf, wonach das Ausstiegsdatum im Jahr 2012 noch einmal überprüft wird. Der deutsche EU-Kommissar Günther Oettinger hatte der Bundesregierung empfohlen, über einen Verzicht auf die Revisionsklausel nachzudenken. Nach seiner Vorstellung wäre dies „ein Signal“ an die Kommission und an andere Mitgliedstaaten, dass Deutschland den Ausstieg aus der Steinkohle ernst meine.

Die SPD-Bundestagsfraktion lehnt ein solches Zugeständnis ab: Es ist eine Frage der Vorsorge und der Versorgungssicherheit, sich die Option auf den Zugang zu heimischen Ressourcen und industriellen Rohstoffen zu erhalten. Daher darf die Bundesregierung in Brüssel keiner Regelung zustimmen, die die Fortführungsperspektive über 2018 hinaus von vorneherein ausschließt. Statt dessen muss die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag bis Mitte 2012 einen Bericht zum deutschen Steinkohlebergbau vorlegen, der die Frage der Versorgungssicherheit hinreichend beantwortet.