Die Beratungen zum Bundeshaushalt 2011 haben in den letzten Monaten offengelegt, dass der Bundesminister der Finanzen sich Ermessensspielräume bei der Festlegung des Abbaupfades zugebilligt hat, die im Ergebnis den Verschuldungsspielraum für die Jahre bis 2016 um viele Milliarden Euro nach oben schrauben, statt konsequent das Ziel des Abbaus der Neuverschuldung umzusetzen.

Herr Schäuble trickst und untergräbt damit die Glaubwürdigkeit und Effektivität der neuen Schuldenregel im Grundgesetz gleich im ersten Jahr ihrer Anwendung. Denn Regierung und Koalition verweigern eine ehrliche Bestimmung der vorgeschriebenen Schuldenreduzierung. Da sich die Haushaltssituation im zweiten Halbjahr 2010 nochmals erheblich verbessert hat, hätte die für den Abbaupfad bis 2016 maßgebliche Größe des sog. strukturellen Defizits nach Geist und Sinn der gesetzlichen Regelung nochmals aktualisiert werden müssen. Schwarz- Gelb hat das nicht getan und sich über diesen Trick ermöglicht, bis 2014 voraussichtlich mehr als 27 Milliarden Euro mehr Schulden machen zu können als nach dem Grundgesetz eigentlich zulässig. Bundesrechnungshof, Bundesbank und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung haben das stark kritisiert, weil dieser Trick schon 2011 die Schuldengrenze um 3,4 Milliarden Euro verletzt. Es drängt sich also der Verdacht auf: Mit diesem Spielraum wollen der Bundesfinanzminister und die Koalition einen zweiten Wahlbetrug mit dem gleichen Steuersenkungsthema wie bei der letzten Bundestagswahl vorbereiten.

Mit Blick auf das Budgetrecht des Parlaments sind diese Entscheidungsspielräume grundsätzlich nicht hinnehmbar. Bei der Verabschiedung des Ausführungsgesetzes war nicht abzusehen, dass sich das Soll der Neuverschuldung 2010 in Höhe von 80,2 Milliarden Euro im Vollzug auf 44 Milliarden Euro mindern würde. Bundesminister Schäuble ist erkennbar nicht bereit, gemäß Geist und Sinn der Schuldenregel das Ist-Ergebnis 2010 dem weiteren Abbaupfad ab 2012 zugrunde zu legen. Daher ist eine entsprechende gesetzliche Festlegung nötig. Durch unseren Gesetzentwurf zur Änderung des Ausführungsgesetzes zu Art. 115 GG soll die Ermittlung der Konjunkturkomponente auf den Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung als einer unabhängigen Institution übertragen werden. Dadurch kann jeder Verdacht vermieden werden, dass anderenfalls der Bundesminister der Finanzen auch unter politischen Gesichtspunkten zu einem bestimmten Berechnungsergebnis kommt.