Nach eingehenden Beratungen ist das Investmentsteuerreformgesetz an diesem Donnerstag vom Bundestag verabschiedet worden (Drs. 18/8045, 18/8345, 18/8461). Mit dem Investmentsteuerreformgesetz werden europarechtliche Risiken beseitigt, die komplexe Investmentbesteuerung vereinfacht und bestimmte Steuergestaltungen, insbesondere die sogenannten Cum/Cum-Gestaltungen unterbunden.
Um die europarechtlich gebotene Gleichstellung inländischer und ausländischer Fonds zu erreichen, wird bei Publikumsfonds eine Besteuerung bestimmter Kapitalerträge bereits auf Ebene der Fonds eingeführt. Diese Steuerbelastung auf Fondsebene wird dann durch die Steuerfreistellung eines Teils der Ausschüttungen an die Anleger kompensiert. Im Ergebnis wird eine aufkommensneutrale Reform erreicht.
Die steuerliche Behandlung der von Publikumsfonds nicht ausgeschütteten Erträge wird stark vereinfacht. Statt der differenzierten Ermittlung einer steuerlichen Bemessungsgrundlage für jede einzelne Art von Kapitalerträgen wird künftig eine pauschalierte Besteuerung vorgenommen.
Einführung einer Besteuerung von Wertpapierleihgebühren
Mit dem Gesetz werden steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere die sogenannten Cum/Cum-Geschäfte, unterbunden. Bisher konnten Steuerausländer oder inländische Körperschaften die Dividendenbesteuerung durch den Verkauf und Rückkauf von Aktien um den Dividendenstichtag vermeiden. Diese Gestaltung wird durch die Einführung eines Mindesthaltezeitraums für die Aktien beendet. So wird keine Anrechnung der gezahlten Steuer mehr gewährt, wenn Steuerpflichtige rund um den Dividendenstichtag nicht für eine Frist von 45 Tagen Eigentümer waren und das Wertänderungsrisiko getragen haben.
Neben einer Vielzahl an rechtstechnischen Änderungen haben sich die Koalitionsfraktionen vor allem auf Änderungen bei der Bekämpfung von Steuergestaltungen verständigt. Die Regelungen zur Bekämpfung der Cum/Cum-Gestaltungen werden präzisiert und verschärft. Da die Gestaltungen auch mittels einer Wertpapierleihe über den Dividendenstichtag erfolgen, haben sich die Koalitionsfraktionen auf die Einführung einer Besteuerung von Wertpapierleihgebühren in einem der nächsten Steuergesetze geeinigt.