Der INF-Vertrag (Intermediate Range Nuclear Forces Treaty) stammt von 1987 und wurde als bilateraler Vertrag zwischen den USA und der damaligen Sowjetunion geschlossen. Er besitzt erhebliche Bedeutung für die atomare Sicherheitsarchitektur und für die europäische Sicherheit.
Der Vertrag verpflichtet die USA und alle Nachfolgestaaten der UdSSR zur vollständigen Ab-schaffung aller landgestützten Mittelstreckenraketen. Durch seine vertrauensbildende Wirkung war es möglich, dass auch tausende von atomaren Kurzstreckenwaffen aus Europa abgezogen werden konnten.
Seit längerem gibt es jedoch gegenseitige Vertragsverletzungsvorwürfe, die den INF-Vertrag in seiner Substanz gefährden und möglicherweise ein neues nukleares Wettrüsten auslösen. Es liegt darum im Interesse Deutschlands, den INF-Vertrag und die Abrüstungs- und Rüstungskontrollarchitektur insgesamt zu erhalten und weiter zu festigen.
Die Bundesregierung soll dem Antrag zufolge an die Vereinigten Staaten und Russland appellieren, weiterhin verstärkt und ernsthaft die Special Verification Commission zu nutzen, die als Instrument im Vertrag angelegt ist. Russland soll demnach „endlich belastbar darüber Auskunft geben, ob die SSC-8 (landgestützter, nuklearfähiger Marschflugkörper) vertragskonform ist und bei Zweifeln Inspektionen vor Ort zulassen.