Der Gesetzentwurf soll die Bereitstellung von steuerungsrelevanten Informationen für die Hochschulpolitik, Hochschulverwaltung und Hochschulforschung verbessern.

Das Gesetz reagiert damit auf den Wandel der Hochschullandschaft seit Einführung der gestuften Studiengänge. Es wird das Ziel verfolgt, tragfähige Entscheidungsgrundlagen für Planungen im Hochschulsystem zu erhalten. Es sollen beispielsweise eine Studienverlaufsstatistik eingeführt und eine zentrale Auswertungsdaten-bank Hochschulstatistik geschaffen werden. Damit werden Informationen über Fachwechsel, Studienabbrüche und über Übergänge vom Bachelor in den Master verbessert. Darüber hinaus wird eine Promovierendenstatistik eingeführt.