Die maximale Fahrzeug-Länge ist in der Straßenverkehrsordnung auf 18,75 Meter begrenzt worden; gleiches gilt für die zulässige Achslast und das Gesamtgewicht eines Fahrzeuges, das maximal 40 Tonnen umfassen darf. Dafür gibt es gute Gründe: Der Einsatz der Gigaliner hätte massive Auswirkungen auf Infrastruktur und Verkehrssicherheit auf unseren Straßen. Brückenbauwerke wären beeinträchtigt, für Tunnel bestünden erhöhte Brandschutzanforderungen, kleine Kreisverkehre wären von den Riesenlastern gar nicht befahrbar. Und: Aufgrund der erhöhten kinetischen Energie der Fahrzeuge wäre mit deutlich schlimmeren Unfallfolgen zu rechnen, etwa bei Auffahrunfällen auf Stauenden.

Die einschneidenden Auswirkungen sog. modularer Nutzfahrzeugkombinationen auf den Schienenverkehr, die dem verkehrspolitischen Ziel einer Stärkung dieses Verkehrsträgers zuwiderlaufen, machen einen bundesweiten Feldversuch zur Erprobung solcher Fahrzeuge hinfällig. Kurz: Die erneute Diskussion um bundesweite Testfahrten mit Gigalinern führen in die Sackgasse.